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Unser Elternbeirat

 

Der Elternbeirat wird am Anfang jedes neuen Kindergartenjahres ernannt und jede Gruppe wählt dazu mindestens 2 Gruppenvertreter.

Aus diesen Gruppenvertretern wird dann das Gremium des Elternbeirats, bestehend aus dem 1. und 2. Vorsitz, der Kassenführung und dem Schriftführer bestimmt.

 

Es finden ca. 5 Elternbeiratssitzungen pro Kindergartenjahr statt. Dabei ist immer die Leitung und eine Fachkraft aus dem Team zusätzlich anwesend.

 

Der Elternbeirat ist mitverantwortlich für die Gestaltung von Festen und Feiern, außerdem fungiert er als wichtiges Bindeglied zwischen dem Team und den Eltern.

 

Laut BayKiBiG Art. 14

(3) ist zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. ......soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.

 

(4) Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.

 

(5) Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.

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